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Gold verkaufen bei Bank und Sparkasse nur noch mit Herkunftsnachweis

Gold verkaufen bei Bank nicht mehr ganz einfach. Goldankauf der Banken und Sparkassen neu reguliert.

Gold verkaufen bei Sparkasse oder Volksbank im Regelfall nur noch mit Herkunftsnachweis möglich. Das gilt nicht nur für Gold, sondern auch für andere Edelmetalle wie beispielsweise Silber.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistung BaFin schreibt Banken neuerdings vor:

  • Der Herkunftsnachweis ist notwendig bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro bei der eigenen Hausbank.
  • Bei anderen Banken oder Sparkassen gilt die Regelung bereits ab 2.500 Euro.
  • Wenn man keinen Nachweis erbringen kann, muss das Geldinstitut die Transaktion gegebenenfalls ablehnen.

Edelmetallhändler unterliegen nicht der BaFin.

Goldschmuck verkaufen, Zahngold verkaufen oder Altgoldverkauf in anderer Form wie Goldnuggets, Bruchgold usw. ist beim Edelmetallhandel weiterhin möglich ohne Bafin-Auflagen wie dem Herkunftsnachweis.

Presseartikel:

Goldverkauf bei Bank und Sparkasse nur noch mit Herkunftsnachweis, beim Edelmetallhandel nicht!